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„Die Würde des Menschen ist unantastbar“

Barrierefreie Installation, 2012/2019

schwarze Mangantonplatten, durchschossen und durchbohrt, Metallrahmen, Projektilwanne, LED-Lichtleisten, Trafo; H/B/T = 206/142/42 cm

 

Leihgabe von „Zero Project | The Essl Foundation“  an das Österreichische Parlament

Aufstellort: Foyer des Lokals 1 „Erwin Schrödinger“, Erdgeschoss

 

 

Meine Installation thematisiert den Grundsatz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 1).

 

Dieser Grundsatz überbrückt alle sprachlichen und kulturellen Verschiedenheiten innerhalb der Europäischen Union. Um dies darzustellen, habe ich zehn aus den EU-Amtssprachen ausgewählt, alle drei in diesen Sprachen vorkommenden Alphabete verwendet und die Braille-Schrift als Symbol für die Bedeutung der Inklusion hinzugefügt.

In der Tradition archaischer Gesetzestafeln ist dieser Grundsatz in unglasierten,  gebrannten Tontafeln dargestellt. Die Worte wurden dazu in noch nasse Tonplatten geschossen und die Schusslöcher anschließend überhöht ausgestaltet. Die verwendeten Projektile, in einer Metallwanne gesammelt, sind am Boden als Teil der Installation sichtbar.

Der gewaltassoziierte Herstellungsprozess verweist auf das Paradoxon der Menschheitsgeschichte, in der gerade auch humane Grundrechte allzu oft mit Waffen durchgesetzt werden mussten und leider noch immer müssen.

 

Gebrannter Ton ist aber nicht nur hart, sondern zugleich fragil, also durchaus „antastbar“ und verletzlich. Die Installation ist daher als permanente Aufforderung zu lesen: Die Unantastbarkeit der Menschenwürde muss geschützt, bewahrt und verteidigt werden, und zwar immer und ständig. Das ist nicht nur, aber auch, eine europäische Aufgabe, die sich immer wieder neu und anders stellt.

 

Im Detail habe ich aus sämtlichen Amtssprachen der EU für diese Installation zehn ausgewählt, und zwar nach folgenden Richtlinien:

Zunächst sollten die vier Sprachen des nördlichsten, südlichsten, westlichsten und östlichsten Mitgliedslandes der EU vertreten sein: Finnland, Malta, Portugal und Zypern.

Weiters sollten alle in den EU-Amtssprachen vorkommenden Sprachfamilien mindestens einmal repräsentiert werden:

-Englisch und Deutsch als germanische Sprachen,

-Französisch und Portugiesisch als romanische Sprachen,

- Bulgarisch und Polnisch als slawische Sprachen,

-Litauisch als baltische Sprache,

-Griechisch,

-Finnisch als finno-ugrische Sprache und

-Maltesisch als semitische Sprache.

Um die im EU-Raum vorkommenden Schriften in ihrer Vielfalt vollständig zu zeigen, sind neben dem lateinischen Alphabet auch die griechische Schrift und die kyrillischen Schriftzeichen des Bulgarischen vertreten.